Bis zu 40 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" setzt die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fort. Der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme wird mit hohen Prämien von bis zu 40 % gefördert. Selten war die Gelegenheit so günstig, die altgediente Heizung zu modernisieren.
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89537 Giengen
Wer jetzt seine Heizung modernisiert, kann die Investitionskosten durch Zuschüsse von bis zu 40 Prozent reduzieren, senkt seine Energiekosten erheblich und tut Gutes für Umwelt und Klima.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 01.01.2023
Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Der Einbau von erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen sowie innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % gefördert. Ist der Einbau mit einem Kesseltausch verbunden, so erhöht sich der Zuschuss auf jeweils 35 %.
Für Wärmepumpenanlagen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die Boni sind nicht kumulierbar, d.h. der Bonus beträgt max. 5 %, auch wenn beide Kriterien erfüllt sind.
Bei Biomasseanlagen beträgt der Zuschuss 10 %. Auch für Biomasseanlagen wird eine zusätzliche Tauschprämie in Höhe von 0 Prozentpunkten gewährt, wenn der alte Kessel getauscht wird, sodass auch hier eine maximale Förderung von 20 % möglich ist.
10 % Zusatz-Prämie für Heizungstausch
Wer eine betriebsfähige Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ersetzen und fachgerecht entsorgen lässt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf die Basisprämie.
Eine auszutauschende Gasheizung muss, sofern es sich nicht um eine Gasetagenheizung handelt, für die Gewährung der Prämie allerdings mindestens 20 Jahre alt sein. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.
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